Geflügelpest - Rassegeflügelverein Wörrstadt

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Taube zugeflogen oder gefunden


Vielen Dank für Ihr Engagement! Um die Suche nach einem passenden Ansprechpartner für Sie zu vereinfachen, und Ihrem „Findeltier“ die beste und passende Hilfe anzubieten, bitten wir Sie anhand der nachstehenden Bilder zunächst festzustellen, welche Art von Taube Ihnen zugeflogen ist.
Informationen zur Zuordnung  finden Sie auf der Homepage der Brieftaubenzüchter:
www.brieftaube.de/verband/taube-gefunden.html
Hier finden Sie auch Hinweise, an wen Sie sich -je nach Taubenart- wenden können.
Bei zugeflogenen oder gefundenen Tauben muss man zwischen Brieftauben auf dem Flug und Rassetauben unterscheiden.
Erkennbar sind Brieftauben auf dem Flug an ihren 2 Ringen, die sie tragen: zum einen den fest geschlossenen Identifikationsring des Züchters mit Ringkennzeichen, Vereinsnummer, laufender Nummer und Jahrgang und dann noch den wieder abnehmbaren Wettkampfring. Der Wettkampfring zeigt eine kleine Verdickung am Ring und ermöglicht das Konstatieren der Tiere mittels Computerchip. Der Chip-Ring ersetzte vor ein paar Jahren die Wettkampfringe aus Gummi, die manuell in die Konstatier Uhr eingedreht wurden.
Bitte beachten Sie, dass der Landesverband der Rassegeflügelzüchter  Rheinland-Pfalz keine Möglichkeit hat, die Besitzer verflogener Brieftauben ausfindig zu machen.

Für aufgefundene Brieftauben wenden Sie sich bitte an den Nachforschungsdienst des Verbandes Deutscher Brieftaubenzüchter. Tel.: 0800 5511441 (kostenlose Hotline!)
Rassetauben hingegen tragen nur einen Ring, dabei ist es egal ob der Ring am linken oder rechten Bein sitzt. Die Angaben auf dem Ring setzen sich aus dem Landesbuchstaben (D für Deutschland) sowie der Ringgröße in Millimeter zusammen (z.B. D7). Weiterhin gibt es einen oder zwei Kennbuchstaben (alle möglichen Kombinationen von A-Z) und die laufende Nummer. Der Jahrgang des Tieres steht quer auf dem Ring, z.B. 2010.
In diesem Fall hilft  der  BDRG weiter: https://www.bdrg.de/fuer-sie/taube-gefunden
Diese Informationen wurden uns freundlicher Weise vom Landesverband der Rassegeflügelzüchter Rheinland-Pfalz e.V. zur Verfügung gestellt.
Weitere nützliche Informationen sowie aktuelle Entwicklungen im Bereich der Geflügelhaltung und der Geflügelzucht finden Sie auf der Homepage des Landesverbandes
Aufstallungspflicht in Rheinland-Pfalz in betroffenen Gebieten
aus dem Schreiben des Ministeriums / Dr.Naujok:

"Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dies in Rheinland-Pfalz nur punktuell eine Stallpflicht von den Kreisen angeordnet wurde, aufgrund des Falles in Frankenthal sowie aufgrund der Risikobewertungen der Kreise lediglich in Alzey-Worms, im Rhein-Pfalz-Kreis und in Germersheim und in allen drei Landkreisen in mittelbarer Nähe zum Rhein. In allen anderen Gebieten dieser 3 Landkreise wie auch im Rest des Landes besteht keine Aufstallungspflicht.


Eigenerklärung
Impfpflicht
Biosicherheit - Infoblatt für Geflügelhalter

Selbsteinschätzungsbogen
Was versteht man unter Vogelgrippe?
Das Friedrich-Löffler-Institut hat uns eine aktuelle Beschreibung der Vogelgrippe überlassen.
Diese und weitere aktuelle Informationen des FLI bitte hier herunterladen:
Herkunft und Verbreitung H5N8
FLI-Information_Herkunft-Verbreitung-H5N
Merkblatt der FLI
Merkblatt-FLI AI_2016-11-25(1).pdf
Adobe Acrobat Dokument 78.0 KB
Checkliste Geflügelpest des FLI
Checkliste-Gefluegelpest-2017-03-17(4).p
Adobe Acrobat Dokument 152.5 KB
Onlinepetition "Ortsübliche Geräusche des Landlebens  als kulturelles Erbe schützen"
Onlinepetition "Transportbescheinigung für Tauben"
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